Flurbereinigungsrecht

Regelflurbereinigung; Unternehmensflurbereinigung; Beratung und Vertretung in jeder Phase des Verfahrens (Flurbereinigungsbeschluss, Wertermittlung, Flurbereinigungsplan usw.; vorläufige Besitzeinweisung; Enteignungen; Entschädigungen; Projektmanagement; außergerichtliche Tätigkeit; Prozessführung in sämtlichen Instanzen (mit Ausnahme der Zivilsenate des BGH, vor denen nur ca. 40 Karlsruher Anwälte auftreten dürfen)